Förderrichtlinie der Eleonore Dräger Stiftung

 
 

Präambel

Auszug aus der Satzung der Eleonore Dräger Stiftung

 „In dankbarer Erinnerung an unsere Großmutter Eleonore Dräger, bringen wir, die Großkinder Wilhelm Dräger, Helmut Dräger und Detlef Dräger, unser gemeinsames, von ihr ererbtes Erbe in eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Namen „Eleonore Dräger Stiftung“ als Gründungskapital ein.*

*Alle Erträge des Stiftungsvermögens sollen in Achtung der Persönlichkeit unserer Großmutter und ihres christlichen Lebenswandels für Menschen und Projekte verwendet werden, die die Schöpfung Gottes und die Natur der uns gegebenen Erde, nicht gefährden oder zerstören.“

Stiftungszweck:

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Menschen zum bewussten Umgang mit der Umwelt, der Natur und allen Lebewesen, sowie die Förderung des Wohlfahrtswesen, der Familien- Jugend- und Altenhilfe und die mildtätige Unterstützung von Menschen in besonderen Notlagen.

 

zum Geleit

"Die Konzepte der Wohl- und Mildtätigkeit sind tief in den Strukturen unserer Gesellschaft verankert.  Sie finden ihre Wurzeln in rechtlichen, sozialen und spirituellen Traditionen.

Die Gemeinnützigkeit bedeutet im Kern, dass Ressourcen und Fähigkeiten zum Wohle der Allgemeinheit eingesetzt werden, ohne primär wirtschaftliche Interessen zu verfolgen.

Die Eleonore Dräger Stiftung als Stiftung des bürgerlichen Rechts ist unser institutioneller Ausdruck des Strebens nach diesem kollektiven Wohl. Durch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unterstützt und würdigt der Staat unsere Ziele und unseren Beitrag.

Die Betrachtung von Wohl- und Mildtätigkeit in der Gesellschaft zeigt, dass sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch moralische und ethische Überzeugungen Hand in Hand gehen, um ein System zu schaffen, das auf sozialen Ausgleich und Gerechtigkeit abzielt. So schaffen staatliche Maßnahmen die Grundlagen für gemeinnützige Arbeit und gleichzeitig betonen spirituelle und kulturelle Traditionen die moralische Pflicht zur Fürsorge und Großzügigkeit.

Insgesamt wird deutlich, dass Wohl- und Mildtätigkeit keine rein materiellen Konzepte sind, sondern tief in den ethischen und sozialen Strukturen unserer Gesellschaft verwurzelt sind. Sie fordern uns auf, über individuelle Interessen hinauszudenken und aktiv zum Gemeinwohl beizutragen. Dieses Engagement für das Gemeinwohl ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden und gerechten Gesellschaft, in der jeder Mensch die Chance auf ein würdiges und erfülltes Leben hat."

Ebstorf im Mai 2024,

Helmut Dräger

Stifter und Vorstand der Eleonore Dräger Stiftung

Einleitung

Die Eleonore Dräger Stiftung ist fest in den christlichen Werten der Liebe, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Großzügigkeit verankert. Diese Grundsätze leiten unser Handeln und jede Entscheidung. Unser Ziel ist es, durch Mitgefühl und Solidarität eine gerechtere Gemeinschaft zu fördern.

Wir glauben an die Kraft der Nächstenliebe und dass wahre Gerechtigkeit durch selbstlose Taten erreicht wird. Unsere Werte spiegeln sich in unserem Engagement wider, jedem Menschen ein erfülltes und würdevolles Leben zu ermöglichen.

Unsere Vision ist eine Welt, in der Großzügigkeit und Freude am Geben zentrale Elemente des gesellschaftlichen Lebens sind. Wir fördern eine Kultur des Teilens und der Solidarität, um sicherzustellen, dass alle gut versorgt sind und Ressourcen gerecht verteilt sind.

Wir setzen uns für Gerechtigkeit und Barmherzigkeit ein, überzeugt davon, dass jeder Mensch die gleiche Würde und das gleiche Recht auf ein gutes Leben hat.

Grundlage unseres Wirkens 

Rechtliche Grundlage

Mildtätigkeit

"Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen,

1. die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder

2. deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe

Selbstlosigkeit

"Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden (...)"

Ausschließlichkeit

"Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt."

Unmittelbarkeit

"Eine Körperschaft verfolgt unmittelbar ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, wenn sie selbst diese Zwecke verwirklicht. (...)"

Werte

Großzügigkeit und Freude am Geben

Die Eleonore Dräger Stiftung fördert Projekte mit Großzügigkeit und Freude. Wir glauben daran, dass Großzügigkeit nicht aus Zwang, sondern aus innerer Überzeugung und Freude kommen sollte. Unsere Stiftung fördert daher Projekte, die nachhaltigen und positiven Einfluss haben. Indem wir unsere Ressourcen großzügig einsetzen, wollen wir den Segen, den wir empfangen haben, weitergeben und so einen  Beitrag für die Gesellschaft leisten.

Uneigennützige Hilfe für die Bedürftigen

Die Eleonore Dräger Stiftung konzentriert sich auf die Unterstützung der am meisten bedürftigen Menschen. Wir praktizieren uneigennützige Nächstenliebe und tragen dazu bei, die Lebensqualität der benachteiligten Menschen zu verbessern.

Barmherzigkeit und Gerechtigkeit in jeder Handlung

Die Eleonore Dräger Stiftung gründet ihre Ziele auf Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. Unsere Unterstützung und Mittelvergabe sind stets von diesen Werten geprägt, um den größtmöglichen positiven Effekt zu erzielen und den Bedürftigen gerecht zu werden.

Werte durch Taten sichtbar machen

Die Eleonore Dräger Stiftung lebt die christlichen Werte durch konkrete Taten. Wir unterstützen durch die Bereitstellung von wichtigen Ressourcen und fördern so die Arbeit von gemeinnützigen Institutionen und verbessern die Lebensqualität von Familien, Jugendlichen und älteren Menschen.

Durch die Eleonore Dräger Stiftung geförderte Zwecke

gemäß Abgabenordnung §52, Absatz 2

Förderung von Religion

AO §52, Absatz 2, Nr. 2

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Gemeinschaften, die einen christlichen Lebenswandel respektieren und fördern. Wir legen besonderen Wert darauf, dass die Projekte nach den Werten in Johannes 13, 34-35 gestaltet und umgesetzt werden, indem sie keine Diskriminierung oder Ausgrenzung von Menschen zulassen. Dies bedeutet, dass alle geförderten Projekte offen und respektvoll gegenüber allen Menschen sein müssen.

Förderung des Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege

AO §52, Absatz 2, Nr. 3

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen, die zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beitragen. Dies sind Projekte und Initiativen, die die Pflege und Unterstützung von Kranken und Senior:innen, die Gesundheit von Familien und Jugendlichen sowie die Förderung der psychischen Gesundheit in den Vordergrund stellen.

Förderung der Jugend- und Altenhilfe

AO §52, Absatz 2, Nr. 4

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Einrichtungen, die sich gezielt der Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Senior:innen widmen. Besonders berücksichtigt werden Angebote wie Bildungsprogramme, Ferien- und Erholungsfreizeiten und Jugendzentren für Kinder und Jugendliche, sowie Tagespflegeeinrichtungen, Senior:innenclubs und Besuchsdienste für ältere Menschen. Auch Maßnahmen, die den Austausch zwischen den Generationen fördern und gemeinsame Aktivitäten von Schulen und Senior:inneneinrichtungen unterstützen, werden gefördert.

Kulturförderung

AO §52, Absatz 2, Nr. 5

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Initiativen, die Kultur fördern, insbesondere wenn sie Bildungsinhalte vermitteln oder die soziale Integration stärken. Kulturprojekte, die das kreative Potenzial von Kindern und Jugendlichen fördern oder das Gemeinschaftsgefühl in Familien stärken, werden besonders berücksichtigt.

Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Student:innenhilfe

AO §52, Absatz 2, Nr. 7

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Initiativen, die zur Förderung von Bildung und Erziehung beitragen. Gefördert werden Programme, die die schulische und außerschulische Bildung von Kindern und Jugendlichen stärken und deren berufliche Aus- und Weiterbildung sichern. Auch die Unterstützung von Studierenden in besonderen Lebenssituationen kann gefördert werden. Ziel ist es, die Bildungschancen und die beruflichen Perspektiven junger Menschen zu verbessern.

Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege

AO §52, Absatz 2, Nr. 8

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Initiativen, die den Naturschutz und die Landschaftspflege fördern. Förderungswürdig sind insbesondere Maßnahmen, die den bewussten Umgang mit der Umwelt stärken, die Vielfalt der Tierarten erhalten und die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen fördern. Ziel ist es, die Umwelt zu schützen und die natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu bewahren.

Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, Geflüchtete und Menschen mit Behinderung

AO §52, Absatz 2, Nr. 10

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Initiativen, die Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Geflüchtete, Vertriebene, Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung. Ebenfalls gefördert werden Projekte, die Hilfe für Menschen leisten, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden.

Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

AO §52, Absatz 2, Nr. 18

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Initiativen, die die Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern. Insbesondere Programme, die Geschlechtergerechtigkeit in Bildung und Beruf vorantreiben und die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Gewalt unterstützen. Ziel ist es, gleiche Chancen und Rechte für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen zu gewährleisten.

Förderung von bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

AO §52, Absatz 2, Nr. 25

Die Eleonore Dräger Stiftung unterstützt Projekte und Initiativen, die das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke fördern. Das ehrenamtliche Engagement muss gestärkt werden, und die soziale Teilhabe, die Integration und das gemeinschaftliche und friedliche Zusammenleben unterstützt werden. Ziel ist es, das gemeinschaftliche Miteinander und die gegenseitige Unterstützung in der Gesellschaft zu stärken.

Zusammenarbeit mit der Eleonore Dräger Stiftung

Die Eleonore Dräger Stiftung fördert Institutionen, Initiativen und Projekte die sowohl die rechtlichen Bedingungen zum Empfang von Fördermitteln als auch den Stiftungszweck und die selbst gegebene Wertegrundlage der Eleonore Dräger Stiftung achten und erfüllen.

Weiter werden Menschen in besonderen Notlagen, armutsbetroffene Menschen und schwer Erkrankte dabei unterstützt ein menschenwürdiges Dasein zu führen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch die Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Zugang

Für Institutionen, Initiativen und Projekte:

Anträge werden geprüft auf:

  • Den Einklang mit dem Grundgesetz und den rechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, sowie dem Stiftungszweck und den Werten der Eleonore Dräger Stiftung.

  • Klare und messbare Ziele.

  • Eine eindeutig definierte und beschriebene Zielgruppe und einen nachhaltigen Nutzen für diese Zielgruppe.

  • Eine seriöse Durchführungsplanung und eine fachlich fundierte Finanzplanung.

  • Bestehende Personalressourcen mir entsprechender fachlicher Qualifikation

  • Nachhaltige Sicherung der Ergebnisse und Fortführung der Erfolge.

Für Einzelpersonen und Familien

Auch die Förderung von Einzelpersonen und Familien durch die Eleonore Dräger Stiftung muss im Einklang mit dem Grundgesetz und den rechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, sowie dem Stiftungszweck und den Werten der Eleonore Dräger Stiftung stehen.

Die Prüfung der Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenssituationen ist allein dem Vorstand der Eleonore Dräger Stiftung vorbehalten und führt immer zu einer individuellen und einmaligen Entscheidung.

Schlusswort

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Eleonore Dräger Stiftung. Wir laden Sie herzlich ein, sich näher mit unseren Zielen und Projekten zu beschäftigen.

Gemeinsam können wir Veränderungen bewirken und Menschen in Not unterstützen. Ihre Unterstützung und Ihr Engagement sind wertvolle Beiträge für unsere gemeinsame Mission.